Jeder der in Deutschland eine Semmel backen und verkaufen will, braucht eine mehrjährige Ausbildung. Jeder der sich in Deutschland Immobilienmakler nennt, braucht lediglich eine Gewerbeerlaubnis. Diese Gewerbeerlaubnis ist allerdings nicht auf einen Sachkundenachweis ausgelegt, so dass die Ausübung des Berufes jedem offensteht. Dabei umfasst das Berufsfeld des Maklers viele Facetten. Außerdem sollte sich jeder der diesen Beruf ausübt, darüber im Klaren sein, dass er mit der wertvollsten und sehr emotionell belegten Ware handelt.
Die große Koalition hatte bei Amtseintritt 3 große Themen auf ihrer wohnungspolitischen Agenda: Bestellerprinzip, Mietpreisbremse und Sachkundenachweis. Nachdem sie die wohnungswirtschaftlich unsinnigen bzw. sogar schädlichen aber populistischen Gesetze schnell beschlossen hatte, fehlt bis heute eine geeigneter Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Wer unsere Facebook-Seite verfolgt oder schon ein längeres Gespräch mit mir geführt hat, weiß wie sehr mir dieser am Herzen liegt. Ich finde es beschämend und unwürdig, dass der Bürger bewusst einer Falschberatung und Schädigung ausgesetzt wird.
Unser Berufsverband IVD drängt immer wieder auf die Umsetzung des Sachkundenachweises, findet aber bei den politischen Gremien kein Gehör. Zuerst verweigerten die SPD geführten Ministerien Justiz, Wirtschaft und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter teilweisen absurden Argumentationen ihre Zustimmung. Nun stellt die CDU/CSU den Sachkundenachweis generell in Frage. Am liebsten würde ich den Verantwortlichen ins Gesicht schreien „JA. Er ist erforderlich“. Denn er ist wichtiger Bestandteil eines Verbraucherschutzes auf dem wohnwirtschaftlichen Sektor. Leider scheint unsere Regierung aber erneut die Verantwortung auf den Bürger zu schieben.
Aber wie erkennt man ein schwarzes Schaf? Zunächst sollten seriöse Immobilienmakler natürlich eine Ausbildung oder ein Studium (IVD/DIA/IHK) absolviert haben, sollten in einem Berufsverband organisiert sein und sich stetig weiterbilden (Zertifikat). Besonders in den offenen Internetportalen sind viele unseriöse „Markteilnehmer“ unterwegs. Deshalb hat der Berufsverband IVD beschlossen, ein eignes Portal zugründen in dem nur Verbandsmitglieder veröffentlichen dürfen. Auf ivd24immoblien.de findet der Suchende keine Fake-Angebote, ungeprüfte Angebote sondern Qualitätsware.
Doch wie kann man die Farbe des Schafes noch erkennen? An dem Berufsstand des Maklers sind zu Recht hohe Ansprüche anzulegen. Wie jede Internetseite, so muss auch der Makler sein Impressum veröffentlichen. In dem diesem muss u.a. die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden. Die ist in der Regel das zuständige Landratsamt oder das Referat einer Stadt. Wenn dort steht: „Zuständige Aufsichtsbehörde: Mitglied der Bürogemeinschaft“, sollten Sie vorsichtig sein und im Zweifelsfall eher keinen Kontakt aufnehmen. Ein anderes Indiz für Seriosität ist die konkrete Benennung Ihres Vertragspartners. Sind verschiedene Ansprechpartner, unterschiedliche Firmennamen und Anschriften angegeben, ist ebenfalls Vorsicht geboten. In allen Immobilienangeboten müssen die Daten des Energieausweises angegeben werden. Das Gesetz kennt hierbei nur wenige Ausnahmen z.B. Denkmalschutz. Finden Sie ein Angebot mit dem Baujahr 1980 und dem Hinweis, dass die gesetzliche Ausweispflicht entfällt und tätigt diese Aussage ein angeblicher Architekt oder Rechtsanwalt, ist ebenfalls die Seriösität in Frage zu stellen.
Wie Sie sehen können Sie bereits an kleinen Merkmalen erkennen, wie Sie den Makler, Bauträger, Projektentwickler einzuordnen haben. Sicher sind diese Merkmale kein Beweis, dass das Fell schwarz ist, aber man sollte dann den Kontakt mit gestärkten Sinnen weiterverfolgen.
P.S.: „Zuständige Aufsichtsbehörde: Mitglied der Bürogemeinschaft“ fand ich heute im Internet. Sehr keck, denn die dort genannte Person ist Rechtsanwalt.