Das Erbbaurecht wurde als Lösung erdacht, um günstig Wohnraum anbieten zu können. Denn vereinfacht ausgedrückt, mietet man ein Grundstück und erwirbt nur Eigentum an dem Gebäude. Der Grundstückseigentümer gestattet dem s.g. Erbbauberichtigen die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück während der Laufzeit des Vertrages. Die Laufzeit eines Erbbaurechtes ist dabei frei vereinbar, wird aber meist über 75 bis 99 Jahre vereinbart.
Entscheidend ist nun was für den Tag vereinbart wurde an dem der Erbbaurechtsvertrag ausläuft (s.g. Heimfall). Hier sind alle Varianten denkbar und möglich. So kann das Gebäude ohne eine geldliche Entschädigung an den Grundstückeigentümer zurückfallen, der Erbbauberechtigte kann eine Entschädigung erhalten, er kann sogar das Grundstück erwerben oder das Erbbaurecht kann verlängert werden.
Ob sich also der Kauf einer solchen Immobilie lohnt, bestimmt das Zusammenspiel von Höhe der Erbpacht, Laufzeit, Höhe der Entschädigung am Ende der Laufzeit und Zeitwert des Gebäudes. Dies alles ist in dem Erbbaurechtsvertrag geregelt und gehört damit zur Pflichtlektüre. Dabei gilt je höher die Erbpacht, desto höher sollte die Entschädigung am Ende und desto niedriger sollte der Kaufpreis bei Beginn sein. Ein kühler Kopf, ein spitzer Bleistift und eine kompetente Beratung von einem Fachmann sind damit die besten Voraussetzungen, um eine richtige Entscheidung zu treffen.