Scheidungskind
Zu Beginn der Partnerschaft erscheint die Zukunft rosarot und der Horizont unendlich. In vielen Fällen gründen die Partner eine Familie, schaffen gemeinsame Werte und ein gemeinsames Zuhause. Oft verbunden mit der eigenen Immobilie. Leider zerbrechen viele Partnerschaften. Wenn sich der gemeinsame Weg zweier Menschen trennt, stehen meist die Gefühle unvermittelt und leer im Raum. Die erhoffte Zukunft zerbricht.
Bauch gegen Kopf
Der Mensch wird mit der Trennung in einen emotionalen Ausnahmezustand geworfen. Meist kommen erst jetzt vergangene, unverarbeitete Fehler, Versäumnisse und Kränkungen zur Sprache. Eine Verletzung wird mit der des Partners aufgewogen. Der Strudel in die Gefühlswelt beginnt. Bei einer Trennung mit einer gemeinsamen Immobilie endet die Talfahrt meist vor dem Versteigerungsgericht und damit bei der schlechtesten aller Möglichkeiten. Damit dieses unheilvolle Bauchgefühl nicht gewinnt, sollte man kühlen Kopf bewahren und einen Profi kontaktieren. Der Gang zu einem Scheidungsanwalt, der eine konziliante Lösung anstrebt, ist die beste Empfehlung.
Der Profi braucht einen Spezialisten
Ihr Ansprechpartner Nummer 1 ist ihr Anwalt, der Ihre Interessen vertritt und versucht mit dem Anwalt der Gegenseite einen fairen Ausgleich zu finden. Gehört eine Immobilie, vielleicht das selbstgenutzte Heim, zu der Vermögensmasse, braucht der Profi einen Spezialisten, der den Wert des Hauses oder der Wohnung zu einem definierten Stichtag feststellt. Ein Online-Bewertungsportal ist dabei keine Hilfe, denn diese wollen nicht den Wert der Immobilie ermitteln, sondern die Adresse und die Kontaktdaten erfahren. Ein Spezialist ist ein Immobiliensachverständiger – oder gutachter.
Am Scheideweg
Beide Parteien müssen jetzt entscheiden, welchen Weg die Trennung nimmt. Sind die Fronten so verhärtet, dass eine gerichtliche Vermögensauseinandersetzung mit Versteigerung der Immobilie unausweichlich ist, dann macht es keinen Sinn ein unabhängiges Wertgutachten in Auftrag zu geben. Dies macht das Gericht von Amtswegen. Sollten jedoch beide Parteien zu Überzeugung gelangen, dass auch bei einer Trennung eine vertrauensvolle Vermögensauseinandersetzung möglich ist, kann ein unabhängiges neutrales Gutachten in Auftrag gegeben werden. Wichtig ist, dass sich beide Parteien gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam beauftragen.
Integrität mit Taktgefühl
Da eine Trennung ein sehr bewegendes, emotionales Ereignis ist, sollte der beauftragte Gutachter nicht nur über eine fachliche Qualifikation haben (z.B. Diplom Immobilienwirt), sondern auch über eine langjährige Erfahrung verfügen. Natürlich kann auch ein vereidigter Gutachter bestellt werden. Auch DEKRA und TÜV bieten Sachwertgutachten an. Diese kosten in der Regel jedoch das Doppelte als ein Gutachten eines ausgebildeten Fachmaklers (IVD Mitglied). Neben diesen fachlichen Voraussetzungen, sind Feingefühl im Umgang mit der Situation und Integrität, die notwendigen persönlichen Befähigungen..
Wir sind die Spezialisten der Profis
Als Diplom Immobilienwirte mit einer langjährigen Erfahrung arbeiten wir schon einige Jahre erfolgreich mit (Scheidungs-) Anwälten zusammen. Unsere Expertise ist gefragt, wenn es um eine Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung oder einer Erbauseinandersetzung geht. Steuerberater konsultieren uns, wenn eine Immobilien-Schenkung oder eine Vermögensplanung in Angriff genommen werden soll. Auch amtlich bestellte Pfleger vertrauen auf unser Fachwissen. Und der Gewinner dieser Zusammenarbeit ist der Kunde.