Inflation und Indexmiete
Eine freie Wahlmöglichkeit ist die Lösung
Vom Liebling zum Teufel
In den vergangenen Tagen wird von Politikern und Verbänden immer wieder das Verbot der Indexmiete gefordert, obwohl genau diese Politiker und Verbände die Indexmiete noch vor wenigen Monaten favorisierten. Was ist passiert?
Die Hürden der Mietanpassung
In Deutschland gibt es nur drei Möglichkeiten die Miete anzupassen bzw. sie zu erhöhen, 1) das „Miethöheverlangen des Vermieters“, 2) die „Staffelmiete“ und 3) die Indexmiete. In allen drei Fällen müssen immer die sogenannte Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse beachtet werden. Nachdem die deutschen Gerichte bis hin zum BGH Anpassungen der Miete nach dem Miethöheverlangen des Vermieters und einer Staffelvereinbarung negativ sanktionierten und extreme Anforderungen forderten, sind viele Mieter zu der „unstrittigen“ Mietanpassung der Indexierung abgewandert. Fast 10 Jahre profitierten die Mieter, da durch die niedrige Inflation nur mit einer marginalen Mieterhöhung zu rechnen war.
Russlands Angriff verändert alles
Durch den Angriffskrieg Russlands hat sich dies geändert. Die Inflation schoss in ungeahnte Höhe. Neben den explodierenden Preisen für Heizung, Warmwasser, Strom und Lebensmittel fürchten sehr viele Mieter auch eine extreme Mieterhöhung. Ich teile diese Angst nicht, denn alle Mieterhöhungen sind Kann-Bestimmungen. Ich denke 90% der Vermieter werden Ihre Mieter im Sinne eines vertrauensvollen Mietverhältnisses nicht zusätzlich belasten. Andere werden zwar die Miete anpassen, jedoch nicht im vollen Umfang.
Der Bürger hat keine Wahl
Viele meiner Vermieter sahen und sehen die vom Gesetzgeber vorgesehene Koppelung an den Verbraucherpreisindex kritisch, da im Warenkorb auch „Preistreiber“ eingerechnet werden, die für den Immobilienmarkt keine Relevanz haben. In diesem Sinne wäre eine Entkopplung nötig. Eine Bindung zwischen einer Mietsteigerung und einem Mietspiegel oder einer Mietpreisentwicklung ist sinnvoller, doch der Gesetzgeber und die Gerichte verbieten diese. Den Mieter schützt in diesem Fall nicht das Recht, sondern nur das Augenmaß des Vermieters. Ich finde, wenn beide Vertragsparteien sich auf einen anderen, sinnvollen Index vereinbaren, sollte dies im Sinne der Vertragsfreiheit respektiert werden, den sonst bleibt von dem „selbstbestimmten, mündigen Bürger“ nicht mehr viel übrig.