Ihre Papiere müssen in Ordnung sein
Egal, ob Sie einen Makler beim Verkauf Ihrer Immobilie einschalten oder ob Sie selbst einen Käufer suchen möchten, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen brauchen Sie immer.
Da sie den Wert der Immobilie abbilden, sind diese Unterlagen spätestens vorzulegen, wenn der Kaufinteressent die Kaufpreisfinanzierung bei seiner Bank veranlasst. Hier entscheidet sich, ob er auch kaufen kann, was er haben möchte.
Unterlagen für einen Immobilienverkauf:
- Genehmigter Bauplan und maßgerechte Grundrisse sämtlicher Geschosse, sowie Schnitt des Gebäudes.
- Wohnflächenberechnung und cbm-Berechnung des umbauten Raumes nach DIN bzw. nach II Berechnungsverordnung (möglichst vom Architekten erstellt).
- Amtlicher Lageplan (bei Häusern und Grundstücken, nicht älter als 1 Monat)
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug neueren Datums (nicht älter als 1 Monat), erhältlich bei dem zuständigen Grundbuchamt.
- Bei Mietverhältnissen: Kopie des Mietvertrages (evtl. Mietpreisveränderung).
- Bei WEG-Teilungen: Teilungserklärung und der Verwaltervertrag. Protokolle der Versammlungen und Verbrauchsabrechnungen, aktueller Stand der Instandhaltungsrücklage.
- Unterlagen von: Eingetragene Hypotheken u. Grundpfandrechte (die vom Käufer übernommen werden können), sowie die zugrunde liegenden Darlehensverträge um die Übernahmekonditionen festzustellen (Bei günstigen Darlehensbedingungen eine große Verkaufshilfe).
- Valutastand der eingetragenen Grundschulden erfragen.
- Urkunden von Belastungen und Dienstbarkeiten etc. gem. II. Abteilung des Grundbuchblattes.
- Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag (unbedingt erforderlich, ohne ihn ist eine Finanzierung nicht möglich).
- Einheitswertbescheid des Finanzamtes (gültige Ausfertigung).
- Kopie der Brandversicherungsurkunde und des letzten Zahlungsbeleges
- Energieausweis